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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in Härkingen zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei uns anmelden. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abmeldung am ehemaligen Wohnort auch die Anmeldung und Hinterlegung des Heimatscheins bei uns am Schalter persönlich zu erfolgen hat.  Falls Sie sich bei der vormaligen Wohnsitzgemeinde online via *eUmzug abmelden, werden Ihre Daten automatisch übermittelt. 
Für Drittstaatangehörige (Staaten, welche nicht den EU/EFTA-Staaten angehören) steht der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Umzug innerhalb des Kantons Solothurn zur Verfügung. Alle ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten und EU/EFTA-Staaten) müssen nach erfolgter Anmeldung das Original der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Korrektur der Adresse sowie ihren gültigen Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis ebenfalls im Original, bei der Gemeindeverwaltung persönlich vorlegen.
Nachdem der Ausländerausweis beim Migrationsamt bearbeitet wurde, muss die anfallende Gebühr bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde bar oder mit Karte bezahlt werden. 

*Wichtig für ausländische Staatsangehörige: Bitte beachten Sie auch die Informationen zu "Voraussetzungen" auf der Website von eUmzug 

Für die Anmeldung benötigen wir nachfolgende Dokumente:

Schweizer Bürger:

  • Identitätskarte oder Reisepass im Original
  • Heimatschein im Original
  • Krankenkassen-Versicherungsnachweis (Police oder Karte), bei Familien für alle Mitglieder
  • Mietvertrag bzw. Bestätigung [61 KB] des Vermieters oder Eigentümers bei Untermiete. 
  • Familienausweis / -büchlein, falls nicht vorhanden die Geburtsscheine (nur bei Zuzug von Kindern)
  • Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern bei getrennt lebenden Eltern)
  • Urteil gerichtliche Trennung
  • CHF 20.00 für die Anmeldegebühr

Ausländische Staatsangehörige:

  • gültiger Pass im Original (Angehörige von EU-/EFTA-Staaten: Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis im Original (sofern vorhanden) oder
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden) oder
  • Verfügung des bewilligten Familiennachzuggesuchs (sofern vorhanden)
  • Arbeitsvertrag oder Bewilligung zum Stellenantritt
  • Familienausweis (falls vorhanden) oder Zivilstandsdokumente (Eheschein, Geburtsschein) bei Familien für alle Mitglieder
  • Krankenkassen-Versicherungsnachweis (Police oder Karte), bei Familien für alle Mitglieder
  • Mietvertrag bzw. Bestätigung [61 KB] des Vermieters oder Eigentümers bei Untermiete. 
  • Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern bei getrennt lebenden Eltern)
  • Urteil gerichtliche Trennung
  • Formular Kantonswechsel [175 KB] bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen von ausserhalb des Kantons Solothurn
  • CHF 20.00 für die Anmeldegebühr

Was ist zusätzlich zu beachten?

Wenn eine Militär- oder Zivilschutzpflicht besteht, müssen Sie sich beim Sektionswesen Kanton Solothurn melden. Wenn Sei einen Hund besitzen, so ist dieser ebenfalls anzumelden. Ihr Umzug ist auch innert 14 Tagen bei der Motorfahrzeugkontrolle in Olten zu melden. 

Preis: CHF 20.00

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