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Integration

start.integration

Die Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinde. Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.

Mit dem Projekt start.integration (Bereiche; Informieren, Fördern, Fordern und Sanktionieren) hat der Kanton Solothurn die Funktion der Integrationsbeauftragten per 2018 auf die Einwohnergemeinden übertragen.

Ziel

Neuzugezogene Personen aus dem Ausland sollten ihre Integration von Anfang an selbständig in die Hand nehmen. Das heisst, sie sind sich ihrer Integrationspflicht bewusst und kennen die Erwartungen der Gemeinde sowie die Angebote und Massnahmen zur Integrationsförderung.

Informieren

Personen, welche vom Ausland in die Gemeinde Härkingen ziehen und längerfristige Bleibeperspektiven haben, werden von uns begrüsst und zusätzlich entweder schriftlich durch Abgabe einer Erstinformationsmappe oder mündlich mit einem individuell auf sie ausgerichteten Erstinformationsgespräch informiert. Die betroffenen Personen erhalten Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, Integrationsangebote, die wichtigsten hiesigen Lebensbedingungen und werde versorgt mit weiteren wissenswerten Infos. Sie sollen gute und faire Startbedingungen für ihr Leben im Kanton Solothurn erhalten.

Fördern

Allein die Erstinformation garantiert jedoch keine erfolgreiche Integration. Es sind die sogenannten Regelstrukturen, wie z.B. Vereine, Schulen, Kindergärten, Arbeitsorte oder allgemein die Kontakte im Dorf z.B. beim Einkaufen, die eine Integration überhaupt erst möglich machen.
Die Neuzuzüger und Neuzuzügerinnen kümmern sich eigenverantwortlich um ihre Integration und besuchen bei Bedarf Integrationsangebote, wie beispielsweise einen Deutsch-Integrationskurs oder berufliche Fördermassnahmen. Das Angebot start.integration verfolgt das Ziel der Befähigung und Selbstintegration von Betroffenen. 

Integrationsangebote

Fordern/Sanktionieren

Die Gemeinde vereinbart mit Personen, bei denen Schwierigkeiten bei der selbständigen Integration auftreten, individuelle Integrationsleistungen. Der Kanton kann Sanktionen aussprechen.

Vorteile von start.integration

  • Die Gemeinde kann die Integrationsförderung vor Ort gestalten und bestehende Integrationsangebote vermitteln oder bedarfsorientiert aufbauen und umsetzen.
  • Die Gemeinde kennt ihre ausländische Bevölkerung von Anfang an. Im Einzelfall kann sie individuelle Massnahmen durchsetzen.
  • Die Neuzugezogenen aus dem Ausland finden sich dank spezifischer Erstinformation schneller und besser zurecht. Die Eigenverantwortung wird gestärkt.
  • Engagement zahlt sich langfristig aus. Integrationsförderung ist auch Präventionsarbeit.

Mit start.integration wird die Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern jedoch nicht neu erfunden, sondern nur vervollständigt. Denn Integration passiert bereits heute, tagtäglich und zum allergrössten Teil, wo sich Menschen begegnen, sei es bei der Arbeit, in einem Verein, in der Schule oder beim Einkaufen. Es ist wichtig zu verstehen, dass Integration kein Messinstrument ist, sondern die Aufgabe aller. Damit Integrationsprozesse zum Wohle der gesamten Gesellschaft erfolgreich verlaufen können, steht auch die einheimische Bevölkerung in der Pflicht, sich an den Integrationsprozessen zu beteiligen.

Aufgaben Integrationsbeauftragte

  • Sicherstellen der operativen Umsetzung und des Controllings von «start.integration»
  • Organisation und Durchführung der Erstinformationsgespräche
  • Vorschlagen von individuellen Integrationsmassnahmen und Überprüfung der Umsetzung
  • Koordination, Aufbau und Vernetzung von Integrationsangeboten
  • Zusammenarbeit mit der Fachstelle Integration des Kantons Solothurn

Zuständigkeit Integrationsbeauftragte