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Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlunen finden mindestens zwei Mal jährlich statt. Im Juni wird die Jahresrechnung des Vorjahres zur Genehmigung vorgelegt und im Dezember wird der Bevölkerung das Budget des Folgejahres präsentiert. Wer stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an Diskussionen beteiligen, sowie zu den traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen. Nicht stimmberechtigte Personen dürfen der Gemeindeversammlung beiwohnen, haben sich aber an ihnen zugewiesene Plätze zu setzen.

Die Termine der Gemeindeversammlungen (inkl. Traktandenliste und Auflageakten, falls vorhanden) finden Sie im Veranstaltungskalender.

Aufgaben der Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung beschliesst (Auszug aus dem Gemeindegesetz Kanton Solothurn):

  • das Budget und den Steuerfuss
  • die Rechnung
  • Geschäfte, deren Auswirkungen einen in der Gemeindeordnung zu bestimmenden Betrag übersteigen (insbesondere Ausgaben, Nachtragskredite, Eigentumsübertragungen, Einräumung beschränkter dinglicher Rechte, Verpflichtungen oder Einnahmenreduktionen)
  • Spezialfinanzierungen
  • zweckgebundene Mittel und ihre Erträge unter Vorbehalt von § 152 Gemeindegesetz Kanton Solothurn zu anderen Zwecken zu verwenden
  • Anstalten und Unternehmungen zu gründen, zu erweitern oder aufzuheben, sowie sich an gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmungen zu beteiligen, sofern der finanzielle Aufwand einen in der Gemeindeordnung zu bestimmenden Betrag übersteigt
  • Geschäfte, welche der Zusammenarbeit der Gemeinde dienen, sofern die Aufwendungen einen in der Gemeindeordnung zu bestimmenden Betrag übersteigen. 
  • einem Zweckverband beizutreten oder aus ihm auszutreten
  • Namen und Wappen der Gemeinde

Weiter stehen der Gemeindeversammlung folgende Aufgaben zu:

  • Sie ermächtigt Organisationen des privaten Rechts, öffentlichrechtliche Gebühren und Beiträge zu erheben.
  • Sie übt die Oberaufsicht aus über alle Gemeindeorgane.