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Hundehaltung

An- und Abmeldung

Alle Hunde müssen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet und in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Auch Halterwechsel und der Tod eines Hundes sind baldmöglichst bei uns zu melden. Bitte bringen Sie dazu den Impfausweis Ihres Hundes mit oder benachrichtigen Sie uns über unseren Online-Schalter indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen. 

Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund haben, müssen Sie dies ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle melden. Sie erhalten von uns eine Personen-ID. Diese benötigen Sie für den Zugang im im AMICUS und der Tierarzt kann damit Ihren Hund in der nationalen Datenbank für Hunde (AMICUS) erfassen. 

Hundedatenbank AMICUS

Seit dem 1. Januar 2016 ist die nationale Datenbank für Hunde AMICUS in Betrieb. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in dieser Datenbank registriert sein. Die Halter sind dafür verantwortlich, dass die hinterlegenten Daten stimmen. 

Abgabeneinzug

Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden sind alle Hundehalter verpflichtet, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Der Bezug erfolgt durch die Einwohnergemeinden. 

Von der Abgabe befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps, Blindenführhunde,  sowie Hunde, für die der Hundehalter die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde in der Schweiz entrichtet hat (hierfür ist ein Beleg vorzuweisen). 

Die Einwohnergemeinde Härkingen hat die jährliche Abgabe auf CHF 120.00 festgelegt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von CHF 80.00 und der Kennzeichnungskontrollgebühr des Kantons von CHF 40.00. Alle in der Hundedatenbank AMICUS registrierten und in Härkingen wohnhaften Halter von Hunden erhalten eine Rechnung, zusammen mit Informationen des Kantons. Nach dem 31. Mai wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.00 auf nicht bezahlte Abgaben erhoben. 

Der Bezug der Abgabe wird vorgängig jeweils im Anzeiger Thal Gäu Olten sowie auf der Gemeindewebsite unter der Rubrik Aktuelles publiziert. 

Bewilligungspflicht

Der Regierungsrat Kanton Solothurn hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen. 
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, diese Hunde bedürfen - so der Beschluss des Regierungsrates - einer Halterbewilligung des Veterinärdienstes. Solche Hunde dürfen nur angeschafft werden, wenn sie einer einwandfreien, anerkannten Zucht entstammen. 

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