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Abstimmungen/Wahlen

Wissenswertes zu Abstimmungen und Wahlen

Urnenstandort

Die Urne befindet sich am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag im Wahllokal im Primarschulhaus, Fröschengasse 2. Für eine briefliche Abstimmung/Wahl befindet sich der Briefkasten mit der Beschriftung "Abstimmungen" beim Gemeindehaus, Fröschengasse 7, dieser wird am Samstag vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag um 18.45 Uhr geleert. 

Öffnungszeiten

Die Urne im Wahllokal ist am Sonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. 

Wahl- und Abstimmungsdaten

Die Termine werden auf der Website des Bundes publiziert.

Resultate von Wahlen und Abstimmungen

Die Gemeinderesultate werden im Anschlagkasten beim Gemeindehaus (Fröschengasse 7) publiziert. Sämtliche Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen/Wahlen sind Teilresultate. Die Resultate aller Solothurner Gemeinden finden Sie auf der Website des Kantons Solothurn oder des Bundes

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen/Wählen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abholen und einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen - was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. 
  • Die Anleitung auf der Rückseite des Zustellcouverts gibt Auskunft über das genaue Vorgehen zur Stimmabgabe.
  • Kann die stimmberechtigte Person nicht eigenhändig unterschreiben (wegen Krankheit, Invalidität, etc.), hat die unterzeichnende Vertrauensperson auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises ihre Personalien aufzuführen.
  • Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder direkt in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen. Dabei ist zu beachten, dass der Briefkasten mit der Beschriftung "Abstimmungen" benutzt wird und Sie müssen das Abstimmungscouvert bis spätestens um 18.45 Uhr am Samstagabend vor der Abstimmung/Wahl einwerfen. 
  • Beim Versand des Abstimmungscouverts per Post ist genügend Zeit einzuplanen. Wir empfehlen Ihnen, einen A-Post Brief spätestens am Mittwochabend der Post zu übergeben. 

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • Ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird. 
  • Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt. 
  • Das Antwortcouvert keinen oder mehr als einen Stimmausweis enthält. 
  • Die Stimm- und Wahlzettel mit Kennzeichen versehen sind.