Vereidigung
"Ich gelobe, Verfassung und Gesetze zu beachten, meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, alles zu tun, was das Wohl unseres Staatswesens fördert und alles zu unterlassen, was ihm schadet."
Der Gemeindepräsident wird jeweils mit allen anderen Gemeindepräsidenten (Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden) anlässlich einer Vereidigungsfeier duch den Vorsteher des Oberamt Thal-Gäu vereidigt. Der Gemeindepräsident seinerseits vereidigt anschliessend die Amtsträger in seiner Gemeinde. Die Gemeinderäte werden im Rahmen der ersten Sitzung der neuen Legislatur vereidigt, die Kommissionsmitglieder, Delegierten und Funktionäre leisten den Eid an einer eigenen Vereidigungsfeier.
In der Praxis wird der Sinn des Amtsgelöbnisses oft bezweifelt. Neben der formalgesetzlichen hat das Amtsgelöbnis aber noch eine historische und eine sachliche Grundlage:
Sachlich nimmt das Amtsgelöbnis die Beamten oder Kommissionsmitglieder gegenüber den Angestellten daher verstärkt in Pflicht, ihre Aufgaben korrekt zu erfüllen. Werden Bestimmungen missachtet, Dienstpflichten verletzt, Schäden verursacht oder machen sich Beamte oder Kommissionsmitglieder strafbar, ist das Amtsgelöbnis die Grundlage dafür, die verschärften Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzungen, Korruption, etc.) und die Bestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetztes (Haftung für Schaden und disziplinarische Verantwortung) rigoroser anzuwenden.
Fotogalerie Vereidigungsfeier vom 17.09.2025 für die Amtsperiode 2025-2029