Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt
Wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/-in anmelden, benötigen Sie von uns eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt. Diese bestätigt, dass Sie das Stimm-, Wahl- und Steuerdomizil in Härkingen beibehalten. Für ausländische Staatsbürger bestätigt die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt die Niederlassung und das Steuerdomizil in Härkingen.
Wir benötigen von Ihnen die genaue Wohnadresse des Wochenaufenthaltsortes inkl. Angaben darüber, ab welchem Datum der Wochenaufenthalt gültig ist. In der Regel stellen wir die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt für 1 Jahr aus.
Füllen Sie das elektronische Formular aus. Innert nützlicher Frist werden wir Ihnen die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt zukommen lassen. Bitte geben Sie im Feld "Weitere Bemerkungen" an, an welche Adresse wir den Ausweis senden dürfen.
Preis: gratis