Navigieren in der Gemeinde Härkingen<

Seite drucken

Baubewilligungsverfahren (Baugesuch)

Die kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzlichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art. In §3 KBV ist explizit aufgeführt, für welche Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt wird. Weiter sind unter §5 KBV die beizubringenden Dokumente definiert, wobei diese je nach Bauvorhaben variieren können. Zusätzlich zur kantonalen Bauverordnung sind die Bestimmungen der Bau- und Zonenreglemente der Einwohnergemeinde Härkingen mit dem dazugehörenden Zonenplan für alle baulichen Aktivitäten im gesamten Gemeindegebiet massgebend. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Bauverwaltung.

Baugesuche / Meldungen Solaranlagen

Per 1. September 2026 hat die Gemeinde Härkingen das elektronische Baubewilligungsverfahren Solothurn (eBauSO) eingeführt.

Baugesuche müssen digital über den kantonalen Onlineschalter eBau-Portal eingereicht werden. 
Sie erfassen Ihr Gesuch somit online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Die Bestimmungen der kantonalen Bauverordnung § 3 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Das Baugesuch wird nach Eingang formell und materiell geprüft. Unvollständig eingereichte Baugesuche werden zur Ergänzung zurückgewiesen.

Ergibt die Prüfung, dass die Baubewilligung voraussichtlich erteilt werden kann, wird das Baugesuch im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde "Anzeiger Thal Gäu Olten" und auf dieser Website unter "Aktuelles" publiziert. Spätestens ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Publikation muss die Profilierung erstellt sein.
Während 20 Tagen erfolgt die elektronische Aktenauflage zur öffentlichen Einsichtnahme in eBau unter "Bauvorhaben - öffentliche Planauflage". In diesem Zusammenhang entfällt die physische Planauflage auf der Gemeindeverwaltung.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung, einzureichen an:
Einwohnergemeinde Härkingen
Bau-, Werk- und Immobilienkommission
Fröschengasse 7
4624 Härkingen



Die nachfolgenden Informationen unterstützen Sie bei der Einreichung eines Baugesuchs.

Zusätzliche Gesuche sind in Abhängigkeit des Projekts einzureichen:

Welche Unterlagen können Sie wo beziehen?

Die Bauverwaltung steht für Auskünfte und Fragen gerne zur Verfügung.

Zuständige Abteilung

real estate