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Kanton Solothurn: Teilaufhebuung Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern 

 

Das Baden, Wassersportaktivitäten und die Fischerei sind in den Fliessgewässern im Kanton Solothurn wieder zulässig. Das Fischerei- und Betretungsverbot vom 13. Juli 2026 wird per sofort aufgehoben. Das Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbach wird bis am 1. Oktober 2026 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons unter Medienmitteilung Fischerei- und Betretungsverbot sowie der Allgemeinverfügung im Anhang.

Für Fragen oder weitere Auskünfte:
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
032 627 23 47 (täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr)
awjf@vd.so.ch
awjf.so.ch


Allgemeinverfügung AWJF Solothurn vom 28.08.2026
Allgemeinverfügung AWJF Solothurn vom 13.07.2026
Laminate AWJF Solothurn