Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert

Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.
Details entnehmen Sie der Allgemeinverfügung vom 26.08.2026 zum Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet).
Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur Waldbrandprävention.
Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Für Fragen oder weitere Auskünfte:
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge
032 627 61 61 (täglich von 8 bis 19 Uhr)
kav@vd.so.ch
kav.so.ch
Allgemeinverfügung Polizei Kanton Solothurn vom 26.08.2026
Medienmitteilung Polizei Kanton Solothurn vom 26.06.2026
Allgemeinverfügung Polizei Kanton Solothurn vom 30.07.2026
Medienmitteilung Polizei Kanton Solothurn vom 30.07.2026
Allgemeinverfügung Polizei Kanton Solothurn vom 03.07.2026
Medienmitteilung Polizei Kanton Solothurn vom 03.07.2026