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Kanton Solothurn: Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern zum Schutz von Fischen, Krebsen und Fischnährtieren

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze führen die Fliessgewässer derzeit wenig Wasser und zusätzlich steigt die Wassertemperatur. Dies führt zu erheblichen Belastungen der Fische und weiterer Wasserlebewesen, was zu einer erhöhten Sterblichkeit der Tiere führen kann. Zusätzliche Störungen und Beeinträchtigungen des Gewässerraums erhöhen dieses Risiko. Darunter fallen ins-besondere Aktivitäten, wie Baden (Menschen und Tiere, wie beispielsweise Hunde) und Wasser-sportaktivitäten, wie Rudern, Paddeln und Fischen. Angesichts dieser ausserordentlichen Situation sind daher alle nicht notwendigen Einwirkungen zu unterlassen, um das Überleben eines möglichst grossen Teils der Wassertiere zu gewährleisten. Sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme sollen daher ab sofort weder betreten noch befischt werden.

Es wurde verfügt:
1. Für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme wird zum Schutz der Wassertiere per sofort ein Fischerei- und Betretungsverbot angeordnet.
2. Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zu ihrem Widerruf, längstens bis zum 15. September 2026.

Für Fragen oder weitere Auskünfte:
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
032 627 23 47 (täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr)
awjf@vd.so.ch
awjf.so.ch


Allgemeinverfügung AWJF Solothurn vom 13.07.2026
Laminate AWJF Solothurn