Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot

Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung des «Erweiterten Sonderstabs Waldbrand» hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot im Wald, im Garten sowie überall im Freien verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der «Erweiterte Sonderstab Waldbrand» beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen und hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie der fehlenden
Niederschläge die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» eingestuft.
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Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge
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Allgemeinverfügung Polizei Kanton Solothurn vom 30.07.2026
Medienmitteilung Polizei Kanton Solothurn vom 30.07.2026
Allgemeinverfügung Polizei Kanton Solothurn vom 03.07.2026
Medienmitteilung Polizei Kanton Solothurn vom 03.07.2026