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Urteil Verwaltungsgericht rechtskräftig – Umzonung GB Härkingen Nr. 333 (ehem. Werkhof AVT)

Die Einwohnergemeinde Härkingen hat gegen den Regierungsratsbeschluss vom 23.12.2025 betreffend die Ortsplanungsrevision Beschwerde geführt.
Beschwerdepunkt war die Nichtgenehmigung der Umzonung von GB Härkingen Nr. 333 (ehemaliger Werkhof AVT) in die Gewerbezone.

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Einwohnergemeinde mit Urteil vom 15. Mai 2026 vollumfänglich gutgeheissen.
Das Urteil ist nun in Rechtskraft erwachsen. Demnach wird die Umzonung des Grundstücks GB Härkingen Nr. 333 in die Gewerbezone genehmigt.

Der Gemeinderat sucht nun das Gespräch mit dem Kanton zur Klärung der weiteren Verwendung und Entwicklungsabsichten der Liegenschaft.


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