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Kantonale Verfügung betreffend Japankäfer / Bewässerungsverbot

In der Region Gunzgen sind erneut Japankäfer gefunden worden. Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Amt für Landwirtschaft ab 1. Juni 2026 Massnahmen verfügt. Betroffen ist insbesondere der östliche Ortsteil von Härkingen, welcher im ausgeschiedenen Befallsherd liegt. Unter anderem gilt ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd, beachten Sie dazu die Informationen zu Massnahmen und Ausnahmen auf unserer Website. 

Es besteht keine Anmeldefrist für die Registrierung von Bewässerungsflächen im Befallsherd. Spätestens zum Zeitpunkt der ersten Bewässerung von Rasen- oder Grünflächen muss jedoch die entsprechende Meldung dafür der Gemeinde vorliegen. Wer dies versäumt, macht sich strafbar und kann vom Kanton mit einer Busse bestraft werden.

Auf freiwilliger Basis können auch Rasen- und Grünflächen ausserhalb des Befallsherds mit Nematoden behandelt werden. Wer vom vorteilhaften Einkaufspreis für Nematoden durch die Sammelbestellung der Gemeinde profitieren will, platziert eine entsprechende Registrierung analog Bewässerungsflächen im Befallsherd. Die Registrierung soll in diesem Fall mit dem Vermerk "Bewässerung in Pufferzone" ergänzt werden.
Die Gemeinde schliesst per 31. Juli 2026 die Sammelbestellung für Nematoden ab. Wer nach diesem Zeitpunkt eine Registrierung von Bewässerungsflächen vornimmt, hat die Nematoden eigenständig zu beschaffen.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.


Link zu "Bekämpfung Japankäfer" inkl. Möglichkeit zur Registrierung