Urteil Verwaltungsgericht – Umzonung GB Härkingen Nr. 333 (ehem. Werkhof AVT)
Die Einwohnergemeinde Härkingen hat gegen den Regierungsratsbeschluss vom 23.12.2025 betreffend die Ortsplanungsrevision Beschwerde geführt.
Beschwerdepunkt war die Nichtgenehmigung der Umzonung von GB Härkingen Nr. 333 (ehemaliger Werkhof AVT) in die Gewerbezone.
Mit Datum vom 15. Mai 2026 liegt nun das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts vor. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Einwohnergemeinde vollumfänglich gutgeheissen. Demnach wird die Umzonung des Grundstücks GB Härkingen Nr. 333 in die Gewerbezone genehmigt.
Der Gemeinderat nimmt vom Urteil des Verwaltungsgerichts erfreut Kenntnis.
Das Urteil kann innert 30 Tagen an das Bundesgericht weitergezogen werden.