Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica) / Allgemeinverfügung vom 28. Juli 2025
Der aus Japan stammende Blatthornkäfer «Popillia japonica» besitzt ein breites Wirtsspektrum von über 400 Wirtspflanzen. Die Engerlinge schädigen insbesondere Wiesen- und Rasenflächen, wohingegen die adulten Tiere Frassschäden an Blättern, Blüten und Früchten verursachen. Popillia japonica ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht.
Im Juli 2025 wurden mehrere Exemplare des Japankäfers in einer Lockstofffalle in der Gunzger Allmend entdeckt. Aufgrund des hohen Schadpotentials des Japankäfers und dessen Larven werden Massnahmen ergriffen, mit dem Ziel der Tilgung des Schädlings.
Das Volkswirtschaftsdepartement, Amt für Landwirtschaft, hat dazu am 28. Juli 2025 eine Allgemeinverfügung betreffend die Bekämfpfung des Japankäfers erlassen.
Übersicht Massnahmen gemäss Allgemeinverfügung 28.07.2025 zur Bekämpfung Japankäfer (Auszug):
Massnahmen in der Pufferzone:
- Ab sofort bis zum 30. September 2025 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
a) auf eine Grösse von 5 cm oder kleiner gehäckselt wird oder
b) eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom KPSD SO in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde. - Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 erfüllt sind.
Beachten Sie die vollständige Allgemeinverfügung.
Die Grünabfuhr der Einwohnergemeinde Härkingen kann bis auf weiteres gemäss Entsorgungskalender durchgeführt werden.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.