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Gesamtrevision der Ortsplanung Härkingen

2. öffentliche Auflage

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 14. November 2023 werden die Änderungen gegenüber der 1. Auflage in den nachfolgend aufgeführten Nutzungsplänen und im Zonenreglement während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

  • Änderungen Bauzonenplan
  • Änderungen Erschliessungsplan
  • Änderungen Erschliessungsplan Sichtzonen
  • Änderungen Zonenreglement
  • Änderungen kantonale Baulinienpläne

Orientierend kann eingesehen werden:
Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage (gegen den Raumplanungsbericht können keine Einsprachen eingereicht werden)

Auflagefrist:             Montag, 22. Januar bis Freitag, 23. Februar 2024

Auflageorte:

  •  Gemeindeverwaltung, Fröschengasse 7, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
  •  Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf www.haerkingen.ch unter der Rubrik «Politik» / «Ortsplanungsrevision» eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.

Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

  • Änderungen Bauzonenplan, Erschliessungsplan und Zonenreglement:
    Gemeinderat Härkingen, Fröschengasse 7, 4624 Härkingen

  • Änderungen kantonale Baulinienpläne (nur Kantonsstrassen):
    Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.

Der Gemeinderat


Link zu weiteren Informationen und Auflageakten