Anlassbewilligung
Planen Sie einen öffentlichen Anlass? Organisieren Sie eine Sportveranstaltung? Oder laden Sie zu einem kulturellen Abend ein?
Die Einwohnergemeinde Härkingen ist zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Eine solche ist nötig, sobald der Anlass:
- öffentlich ist oder
- Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt abgegeben werden oder
- Grund im Fremdbesitz genutzt wird (ausgenommen private Anlässe in gemieteten Lokalitäten/Räumen).
Abhängig der Grösse Ihres Anlasses sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen, usw. notwendig. Dem entsprechenden Merkblatt können einige Hinweise entnommen werden.
Füllen sie das Formular Gesuch Anlassbewilligung aus und senden dieses an Regula Nyffenegger. Ihr Gesuch wird geprüft und sofern dieses bewilligungsfähig ist, erhalten Sie die schriftliche Bestätigung per Post inkl. Rechnung über die Bewilligungsgebühren.
Verbindliche Dokumente:
- Merkblatt "Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen", Kanton Solothurn
- Merkblatt "Bewilligungsfreie Lottos und Tombolas", Kanton Solothurn
- Merkblatt "Checkliste Brandschutz für Gastrobetriebe und Veranstaltungen", Solothurnische Gebäudeversicherung
- Merkblatt "Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese"
- Merkblatt "Öffentliche Filmvorführungen", Filmdistribution Schweiz
- Merkblatt "Propan & Butan: Schutzmassnahmen bei Gasaustritt im Freien", SUVA
- Merkblatt "Propan & Butan: Schutzmassnahmen bei Gasaustritt in Räumen", SUVA
- Merkblatt "Saubere Veranstaltung"
- Reglement "Sichere Verwendung von Flüssiggas, Reglement für Veranstaltungen", Arbeitskreis LPG
- Merkblatt "Sicherheits- und Verkehrskonzept, Checkliste für Veranstalter", Kanton Solothurn
- Merkblatt "Veranstaltungen im Wald", Kanton Solothurn
Fachliche Hilfe (z.B. bei Unklarheiten zum Ausfüllen des Gesuchs):
Gemeindeverwaltung Härkingen, Regula Nyffenegger
062 552 04 36 oder regula.nyffenegger@haerkingen.ch