Betreibungsamt
Das Betreibungsamt vollzieht:
- Betreibungsverfahren
- Eigentumsvorbehaltsanmeldungen
Ausserdem erteilt es Gläubigern, Schuldnern und anderen Berechtigten:
- Auskünfte aus dem Betreibungs und Verlustscheinregister.
Das ordentliche Betreibungsverfahren wird durch diejenige Amtschreiberei durchgeführt, in deren Amtskreis der Schuldner oder die Schuldnerin seinen/ihren Wohn oder Geschäftssitz hat.