Handlungsfähigkeitsausweis
Sie müssen sich über Ihre Handlungsfähigkeit gegenüber Banken oder Behörden ausweisen? Was benötigen Sie dazu?
Das Handlungsfähigkeitszeugnis ist seit dem 1. Januar 2013 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein einzuholen. Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei Ihrer zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), indem Sie persönlich am Schalter (bitte einen gültigen Ausweis mitnehmen) vorsprechen.
KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal
062 311 91 77
kesb-dttg@ddi.so.ch