Bekämpfung Japankäfer
Mit der Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2026 wurde durch das Amt für Landwirtschaft des Kantons Solothurn verschiedene Massnahmen, unter anderem ein Bewässerungsverbot für Grün- und Rasenflächen ab dem 1. Juni 2026 bis 30. September 2026 verfügt, dies um die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen. Vorwiegend der östliche Ortsteil von Härkingen liegt im "Befallsherd" und ist von verschärften Massnahmen betroffen, beachten Sie dazu die Karte zu "Befallsherd und Pufferzone" des Kantons Solothurn.
Die Fortführung der Bewässerung ist nur unter der Bedingung, dass die Flächen im Spätsommer 2026 mittels Nematoden behandelt werden, erlaubt. Hierfür haben die Eigentümer die Bewässerungsflächen zu registrieren und sich zur Behandlung dieser Flächen zu verpflichten.
Die Bekämpfung des Japankäfers mit Nematoden ist eine umweltfreundliche und effektive Methode, rein biologisch und ungefährlich für Mensch und Tier. Die im Behandlungsmittel enthaltenen Nematoden sind winzige Fadenwürmer, die im Boden und als Parasiten auf Insekten leben. Sie dringen in die Larven des Japankäfers ein und setzen Bakterien frei, die diese von innen heraus angreifen und eliminieren. Beim Behandlungsmittel "Galanem® - Gegen Gartenlaub- und Japankäfer" handelt es sich um ein Schweizer Produkt der Firma Andermatt Biogarten AG.
Die Gemeinde Härkingen beschafft das Behandlungsmittel im Verbund mit weiteren betroffenen Gemeinden für die gemeldeten Flächen. Die Behandlungsmittel werden den Eigentümern zum dadurch vorteilhafteren Einkaufspreis im Spätsommer 2026 abgegeben. Die Kosten berechnen sich pro 50 m2 Bewässerungsfläche. Der Einkaufspreis richtet sich nach der Gesamtbestellmenge voraussichtlich zwischen 48-60 CHF/Einheit à 50 m2. Die Bestellung des Behandlungsmittels gleichzeitig mit der Registration ist zwingend und verbindlich.
Ihre Registrierung nehmen Sie vorzugsweise über die Schaltfläche "Anmelden" vor.
Alternativ kann das ausgefüllte Dokument auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.