Baufortschritt melden
Bei der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig. Die Bauherrschaft muss der Bauverwaltung jeweils unaufgefordert Meldung erstatten bei:
- Baubeginn
- Errichtung Schnurgerüst (Meldung erfolgt direkt an BSB + Partner, Ingenieure und Planer, Oensingen)
- Abnahme der Abwasseranlagen, vor dem Eindecken – Kanalisation und Versickerungsanlagen (Meldung erfolgt direkt an die Geopunkt AG, Olten)
- Fertigstellung der Armierung bei Zivilschutzanlagen
- Vollendung des Rohbaus
- Bauvollendung
Die Kontrollen sind jeweils frühzeitig anzumelden damit eine entsprechende Abnahme erfolgen kann. Die Ausführungspläne sind jeweils vor der Bauabnahme der Bauverwaltung unaufgefordert einzureichen.
Die Fertigstellung des Baus ist ebenfalls der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) separat zu melden.
Preis: gratis