Anlassbewilligung
Planen Sie einen öffentlichen Anlass? Organisieren Sie eine Sportveranstaltung? Oder laden Sie zu einem kulturellen Abend ein? Dann sind Sie hier richtig! Die Einwohnergemeinde Härkingen ist zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Eine solche ist nötig, sobald der Anlass:
- öffentlich ist oder
- Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt abgegeben werden oder
- Grund im Fremdbesitz genutzt wird (ausgenommen private Anlässe in gemieteten Lokalitäten/Räumen).
Abhängig der Grösse Ihres Anlasses sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen, usw. notwendig. Dem entsprechenden Merkblatt können einige Hinweise entnommen werden.
Füllen sie das Formular "Anlassbewilligung_Gesuchsformular" aus und senden dieses an Regula Nyffenegger. Ihr Gesuch wird geprüft und sofern dieses bewilligungsfähig ist, erhalten Sie die schriftliche Bestätigung per Post inkl. Einzahlungsschein für die Bewilligungsgebühr.
- Merkblatt Veranstaltungen.pdf [pdf, 38 KB]
- Gesuch Anlassbewilligung.pdf [pdf, 1.4 MB]
Preis: nach Aufwand