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Adressauskunft

Das Einwohnerregister ist teilweise öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis dürfen keine Auskünfte erteilt werden.

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, über welche Person Sie eine Adressauskunft wünschen. Die Angaben müssen der Einwohnerkontrolle eine genaue Identifikation ermöglichen.
Listenauskünfte werden gem. § 22 Abs. 2 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) nur erteilt, wenn die Daten ausschliesslich zu schützenswerten ideellen Zwecken verwendet werden. Die gewünschten Adressen sind entsprechend einzugrenzen und der Verwendungszweck ist exakt anzugeben.

Preis: CHF 10.00

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