Gesamtrevision der Ortsplanung Härkingen
Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 31. Mai 2023 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Genehmigungsinhalt Ortsplanrevision:
- Bauzonenplan Ortsteile Dorf und Industrie mit Lärm-Empfindlichkeitsstufen (1:2’000)
- Gesamtplan Ortsteile Nord und Süd (1:2’500)
- Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung, Ortsteile Nord, Mitte, Süd (1:1’000)
- Naturgefahrenplan (1:2’500)
- Zonenreglement der Einwohnergemeinde Härkingen
Folgender rechtsgültige Gestaltungsplan wird aufgehoben:
- Gestaltungs und Erschliessungsplan Überbauung Römerweg mit Sonderbauvorschriften (RRB Nr. 2009/711)
Genehmigungsinhalt kantonale Baulinienpläne:
- Kantonale Baulinienpläne Neuendörferstrasse / Hauptgasse / Gunzgerstrasse; Fulenbacherstrasse Abschnitt Nord; Fulenbacherstrasse / Boningerstrasse / Usserdorf; Egerkingerstrasse (1:1'000)
Orientierend können eingesehen werden: (keine Einsprache möglich)
- Raumplanungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Plan Bauentwicklung März 2000 – September 2017
- Plan Baulandreserven Stand vor OPR (Stand September 2017)
- Plan Baulandreserven Stand nach OPR (Stand Januar 2020)
- Plan der Änderungen Ortsteil Nord und Süd
- Quartieranalyse Härkingen, Februar 2018
- Landschaftskonzept Härkingen, Dezember 2017
- Naturinventar und –konzept Härkingen 2018
- Mobilitätsplan
- Vorprüfungsberichte 1. und 2. kantonale Vorprüfung
- Räumliches Leitbild Härkingen 2016
Auflagezeit: vom 10. Juni bis 10. Juli 2023, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Auflageorte:
- Gemeindeverwaltung, Fröschengasse 7
- Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf www.haerkingen.ch unter der Rubrik «Politik» / «Ortsplanungsrevision» eingesehen werden.
Sprechstunden:
An zwei Terminen stehen Ihnen Vertreter der Planungskommission für Ihre konkreten Fragen auf der Gemeindeverwaltung Härkingen (Sitzungszimmer, 1. Stock) zur Verfügung:
- Dienstag, 13.06.2023, 18:30 Uhr – 19:30 Uhr
- Donnerstag, 22.06.2023, 18:30 Uhr – 19:30 Uhr
Es besteht keine Anmeldepflicht, daher können Wartezeiten entstehen.
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
- Gesamtdossier Ortsplanung Härkingen:
Gemeinderat Härkingen, Fröschengasse 7, 4624 Härkingen - Genehmigungsinhalte der kantonalen Baulinienpläne (nur Kantonsstrassen):
Bau und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn - Festgestellte Waldgrenzen (Genehmigungsinhalt Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung):
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
Härkingen, 31. Mai 2023
Der Gemeinderat