Baubewilligungsverfahren
Die kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzlichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art. In § 3 KBV ist explizit aufgeführt, für welche Bauvorhaben es eine Baubewilligung benötigt. Zusätzlich zur kantonalen Bauverordnung sind die Bestimmungen der Bau- und Zonenreglemente der Einwohnergemeinde Härkingen mit dem dazugehörenden Zonenplan für alle baulichen Aktivitäten im gesamten Gemeindegebiet massgebend. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.
Die Baugesuchsformulare und sämtliche Unterlagen sowie Pläne sind von der Bauherrschaft bzw. dessen Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen und bei der Baukommission Härkingen einzureichen. Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gröbsten gesetzlichen Vorschriften geprüft. Erst wenn diese oberflächliche Prüfung ergibt, dass voraussichtlich die Baubewilligung erteilt werden kann, wird das Baugesuch publiziert und während 14 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme im Schalterbereich der Gemeindeverwaltung Härkingen aufgelegt. Danach wird das Gesuch von der Baukommission im Detail geprüft, die Unterlagen werden an die betreffenden kommunalen und kantonalen Stellen zur Prüfung eingereicht und nach erfolgter Prüfung beschliesst die Baukommission über das Baugesuch. Im Normalfall dauert das Baugesuchsverfahren rund acht Wochen.
Unvollständig eingereichte Baugesuche werden zur Ergänzung zurückgewiesen. Es werden sämtliche Baugesuche im Anzeiger Thal-Gäu-Olten sowie auf der Gemeindewebsite unter "Aktuelles" publiziert. Spätestens ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Publikation muss die Profilierung erstellt sein. Die nachfolgenden Informationen unterstützen Sie bei der Einreichung eines Baugesuchs.
Was benötigen Sie?
§ 5 der kantonalen Bauverordnung (KBV) gibt hierzu nähere Auskunft, wobei der Umfang der beizubringenden Dokumente je nach Bauvorhaben variieren kann. Zwingend bei jedem Baugesuch sind folgende Angaben beizubringen:
- Baugesuchsformular (inkl. sämtlicher bekannten Angaben)
- Situationsplan 1:500 oder 1:1'000
- Projektpläne 1:50 oder 1:100 (Grundriss, Fassaden, Schnitte, Umgebung)
- Eigentumsnachweis
- Zustimmung des Grundeigentümers
Bei grösseren Baugesuchen sind zusätzliche Dokumente einzureichen, wie beispielsweise:
- Berechnungen (Ausnützungsziffer, Grünflächenziffer, Parkplätze)
- Energietechnischer Massnahmennachweis
- Nachweis für hindernisfreies Bauen (ab 6 Wohnungen)
- Entsorgungskonzept (insbesondere bei Abbruchbewilligungen)
Zusätzliche Gesuche sind in Abhängigkeit des Projekts einzureichen:
- Kanalisationsanschlussgesuch
- Versickerungsgesuch
- Anschlussbegehren für elektrische Energie (HEnergie Härkingen HEH)
- Wasseranschlussgesuch (Bürgergemeinde)
- Sogas AG (Gas)
- Kabelnetz Anschluss (Fernsehgenossenschaft Härkingen)
- Brandschutzbewilligung SGV
- Bewilligung Wärmetechnische Anlagen
- Plangenehmigung/Planbegutachtung des Arbeitsinspektorates (für gewerbliche Bauten)
- Schutzraum-Bewilligungsgesuch oder Schutzraum-Befreiungsgesuch
- Baukostenaufschlüsselung
Diverse Pläne wie der Zonenplan, Werkplan Abwasser und Wasser, Elektra, etc. finden Sie unter www.infogis.ch/haerkingen. Sie können dort grundstücksgenau entsprechende Situationspläne anschauen und direkt ausdrucken. Wir empfehlen bei unserem Geometer, BSB + Partner, Ingenieure und Planer in Oensingen, einen Situationsplan, resp. Werkleitungsplan zu bestellen.
Welche Unterlagen können Sie wo beziehen?
Sämtliche Gesuchsunterlagen können am Schalter der Gemeindeverwaltung Härkingen bezogen werden. Die meisten Formulare stehen auch auf unserer Homepage zum Download bereit oder bei der entsprechenden kantonalen Behörde, den Situationsplan und Werkleistungsplan können Sie beim Ingenieurbüro BSB + Partner, Ingenieure und Planer, Oensingen, beziehen und einen Eigentumsnachweis erhalten Sie beim Grundbuchamt in Balsthal. Das Bausekretariat steht für Auskünfte und Fragen gerne zur Verfügung.
Dokumente
- Baureglement [3.6 MB]
- Genereller Entwässerungsplan GEP Dorf [2.2 MB]
- Genereller Entwässerungsplan GEP Industrie [1.3 MB]
- Lärmempfindlichkeitsstufenplan [2.0 MB]
- Zonenplan [2.2 MB]
- Zonenreglement [96 KB]
- Zonenreglement Änderung § 5a [682 KB]