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Revitalisierung Boningerbach

Revitalisierung Boningerbach

Ziel der Revitalisierung des Boningerbachs ist einerseits die Aufwertung des Lebensraums für Tiere und Pflanzen, andererseits die bessere Erlebbarkeit für die Bevölkerung. Massgebendes Verfahren für die Planung ist ein kantonales Nutzungsplanverfahren (kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan).

  • In einer Machbarkeitsstudie wurden 2021 die Möglichkeiten einer Aufwertung des Abschnitts entlang der Aeschgasse auf ihre Chance und Risiken überprüft.
  • Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2022 einen Kreditantrag zur Erarbeitung eines Renaturierungprojekts zu Handen der Gemeindeversammlung beschlossen. Die Gemeindeversammlung hat diesen Budgetbetrag am 13. Dezember 2022 bestätigt.
  • Die Projektunterlagen wurden im Juli 2023 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht.
  • Der Gemeinderat hat das Projekt am 31. Oktober 2023 zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet.
  • Die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 stimmt dem Kredit zur Ausführung zu.
  • Mitte April 2024 liegt der Bericht der kantonalen Vorprüfung vor.
  • Die Bevölkerung wurde zur Mitwirkung vom 27. Juni 2024 bis 11. Juli 2024 eingeladen, die Projektunterlagen wurden dazu während der Mitwirkungsfrist zur Einsichtnahme aufgelegt. Die direkten Anwohner wurden anlässlich einer Ortsbegehung über das Projekt orientiert.
  • Aus der öffentlichen Mitwirkung haben wir 10 Beiträge erhalten. Die meisten handelten vom Erhalt der Bäume und den Sichtschutz sowie zu der geplanten Feuchtstelle oder Biotop.
  • Die Mitwirkungseingaben wurden beantwortet und die Pläne angepasst.
  • Die angepassten Unterlagen wurden an den Gemeinderatssitzungen vom 3. September 2024 und 28. Oktober beraten und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
  • Nachdem die kantonalen Behörden diese Unterlagen erneut geprüft haben, wurde das Okay für die 30tägige öffentliche Auflage erteilt. Diese Auflage wird vom Kanton organisiert und findet ab 17. Januar 2025 (Publikation im Anzeiger Thal-Gäu-Olten am 16. Januar 2025 und im Amtsblatt am 17. Januar 2025) statt. 

Weiteres Vorgehen

  • Bereinigung allfälliger Einsprachen aus der Auflage
  • Verabschiedung zur Genehmigung durch Gemeinderat
  • Genehmigung durch Regierungsrat
  • Detailprojektierung / Submission Bauunternehmer
  • Beginn Rodungsarbeiten im Winter/Frühling 2025
  • Baubeginn Hauptarbeiten ab Sommer 2025

Stand 16.01.2025

René Luppi
Gemeinderat, Ressort Planung
Präsident Planungskommission
 


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Projektunterlagen (öffentliche Mitwirkung)


Projektunterlagen öffentliche Auflage