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Neuer Pass

Personen, die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, haben Anspruch auf Ausstellung eines Schweizer Passes, sofern kein Verweigerungs- oder Entzugsgrund vorliegt. Man darf insgesamt nur einen Schweizer Pass besitzen.
Ab dem 1.1.2003 werden nur noch neue Schweizer Pässe (Pass 2003) ausgestellt. Die alten Schweizer Pässe bleiben nach Massgabe Ihres Gültigkeitsdatums bis längstens 31.12.07 gültig.


Ab dem 1. März 2010


Wird der Pass 03 ("normaler" Schweizer Pass) und der Pass 06 (vorläufiger biometrischer Pass) vom Pass 10 (biometrischer Pass) abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nur noch eine Passart.
Kann der neue Pass ausschliesslich in Solothurn beantragt werden. Dazu ist eine Voranmeldung via Internet oder Telefon nötig. (Terminvereinbarungen ab 1. März 2010) Der Pass wird nach der persönlichen Vorsprache eingeschrieben an die Wohnadresse geschickt.
Gibt es wiederum ein Kombi-Angebot mit dem Pass 10 und der Identitätskarte. Der entsprechende Antrag kann ebenfalls nur noch ausschliesslich in Solothurn beantragt werden.

Übergangslösung für die Identitätskarte
Die Identitätskarte kann weiterhin bei der Wohngemeinde beantragt werden.

Die Preise inklusive Versandkosten sind am dem 1. März 2010 wie folgt:

Erwachsene ID CHF 70.00 / Pass CHF 145.00 / Kombi Angebot CHF 158.00
(gültig für 10 Jahre)

Kinder bis 18 Jahre ID CHF 35.00 / Pass CHF 65.00 / Kombi Angebot CHF 78.00
(gültig für 5 Jahre)
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